Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendungsbereich und Gültigkeit

  • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 1. April 2010.
  • Sie regeln sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen der STUTZ Consulting Beratungsunternehmung und deren Kunden und gilt für alle Produkte und Dienstleistungen.
  • Sie sind integrierter Bestandteil aller Offerten, Auftragsbestätigungen und Terminreservationen.
  • Der Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Internetseite www.stutz-consulting.ch gilt als gleichwertig wie die postalische Zustellung. Ohne den ausdrücklichen Gegenbericht des Kunden gilt die Kenntnisnahme als erfolgt. Mit der schritlichen Auftragserteilung akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Inhalt.

2. Treue- und Sorgfaltspflicht

  • Wir verpflichten uns, die Dienstleistungen mit grösster Sorgfalt zu erbringen.
  • Wir pflegen einen offenen und ehrlichen Umgang mit unseren Kunden und stellen den direkten Nutzen, resp. den nachhaltigen Erfolg für unsere Kunden ins Zentrum.
  • Die Nutzung unserer Dienstleistungsergebnisse (Konzepte, Unterlagen usw.) erfolgt durch den Kunden im eigenen Ermessen und auf eigene Gefahr. Allfällige Schadenersatzansprüche seitens des Kunden werden, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich wegbedungen.
  • Allfällige Mängel oder Unterlassungen in meinen Dienstleistungen, respektive allfällige Abweichungen vom vereinbarten Dienstleistungsumfang werden selbstverständlich durch STUTZ Consulting nachgeholt, oder aber entsprechend korrigiert. Dem Kunden entstehen daraus keinerlei zusätzliche Kosten.

3. Vertraulichkeit und Datenschutz

  • Sämtliche Informationen welche uns im Zusammenhang mit dem Kundenauftrag zufliessen behandeln wir absolut vertraulich.
  • Personendaten, Persönlichkeitsprofile, Coaching-Berichte sowie auf Personen zugeschnittene Konzepte werden ausschliesslich der entsprechenden Person zugestellt. Eine Weitergabe an Teams, Führungsebenen usw. erfolgt nur nach ausdrücklicher Genehmigung der entsprechenden Personen. Bei der Auftragserteilung werden die Adressaten explizit aufgeführt.

  • Wir legen grössten Wert darauf, dass zu diesem Thema Klarheit und Transparenz herrscht, unabhängig davon, wer den Auftrag erteilt oder bezahlt.

  • Der Kunde entscheidet, ob die STUTZ Consulting nach erfolgreichem Abschluss des Auftrages die Kundenanschrift sowie den groben Auftragsumfang zu Referenzzwecken verwenden darf. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Kunden wird über die Zusammen-arbeit Stillschweigen gewahrt.

4. Offerstellung

  • Als Grundlage eine kundengerechte Offerte dient ein detailliertes Erstgespräch. Dabei werden die Bedürfnisse des Kunden besprochen und der gewünschte Auftragsumfang definiert. Daraus erfolgt eine Offertstellung mit den detaillierten Dienstleistungen sowie den entsprechenden Kosten. Diese Form der Offertstellung ist für den Kunden kostenlos.
  • Für die Erstellung von massgeschneiderten Konzept-Offerten wird ein Stundenansatz von Fr. 200.—in Rechnung gestellt. Wird der Auftrag in der Folge erteilt und umgesetzt, entfällt diese Gebühr. Dieser Betrag wird als Abgeltung für den Inhalts- und Entscheidungsnutzen verstanden, welcher der Kunde aufgrund der detaillierten Offerte auf jeden Fall hat.

5. Auftragserteilung

  • Die Auftragserteilung erfolgt stets in schriftlicher Form und beinhaltet die Zustimmung zur vorliegenden Offerte (Dienstleistungen und Preise) sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB. Zu diesem Zweck erhält der Kunde die Offerte im Doppel mit der Bitte um Rücksendung eines unterzeichneten Exemplars.
  • Wird die unterzeichnete Offerte durch den Kunden eingescannt und per Mail zugestellt, so gilt dies analog zur postalischen Zusendung mit allen Rechten und Pflichten. Für die Fax-Zustellung kommen die gleichen Regelungen zur Anwendung.
  • Sollten einzelne Vertragsbestandteile telefonisch modifiziert werden, z.B. andere Umsetzungs-Termine usw., so werden diese Anpassungen mindestens per Mail durch STUTZ Consulting bestätigt, um Missverständnisse zu vermeiden. Grundlegende Vertragsanpassungen erfolgen in jedem Fall schriftlich.

6. Leistungsverrechnung

  • Wo nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden unsere Leistungen nach effektiv geleisteten Stunden verrechnet. Die Stundenansätze werden in der Offerte auf die spezifischen Dienstleistungen ausgewiesen. Bei Bedarf kann mit dem Kunden ein Kostendach vereinbart werden. Sobald dieses erreicht wird, erfolgt eine Neu-beurteilung der Lage, resp. eine allenfalls erweiterte Auftragserteilung. Eine genaue Kostenkontrolle und detaillierte Auflistung wird in jedem Fall gewährleistet. Ausgenommen davon sind Pauschalaufträge, welche primär auf der Basis der Dienstleistungserbringung rapportiert werden. (Erfolgskontrolle, Meilensteine)
  • Auslagen für Raummieten, spezielle Einrichtungen und andere Fremdkosten werden mit dem Kunden vorgängig besprochen und separat in Rechnung gestellt.
  • Bei Aufträgen über einen längeren Zeitraum wird bei Auftragserteilung eine Akonto-Zahlung von 30% des Honorarbetrages in Rechnung gestellt. Anschliessend erfolgt eine monatliche Teilabrechnung. Anderslautende Zahlungskonditionen können vereinbart werden und bedürfen der Schriftlichkeit.
  • Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen. Ohne eine anderslautende Vereinbarung beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage ab Datum der Rechnung.
  • Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen und Mahnkosten in Rechnung zu stellen.
  • Alle Dienstleistungen im Bereich Ausbildung und Training sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen.
  • Die STUTZ Consulting untersteht daher (noch) nicht der Mehrwert-steuer und ist damit auch nicht berechtigt, Mehrwertsteuersätze auf ihren Rechnungen zu vermerken. Wir verfügen daher nicht über eine entsprechende Mehrwertsteuernummer.

7. Annulationsbestimmungen

  • Annulationen haben in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
  • Tritt der Kunde vorzeitig vom Auftrag zurück, so werden die Kosten für bereits erbrachte Leistungen sowie auch zu bezahlende Aufwendungen Dritter sofort zur Zahlung fällig.
  • Annulliert der Kunde einen bereits erteilten Auftrag für einzelne Trainingstage, so werden folgende Zahlungen fällig:

    bis 60 Tage vorher: kein Honorar (nur allfällige Materialauslagen)

    bis 30 Tage vorher: 50% des Honorars + Materialauslagen

    bis 20 Tage vorher: 75% des Honorars + Materialauslagenbis 10 Tage vorher: 100% des Honorars + Materialauslagen
  • Erscheint der Kunde (oder einzelne Kandidaten/Teilnehmer) ohne Abmeldung nicht am vereinbarten Termin, so wird 100% der entsprechenden Teilleistung in Rechnung gestellt und zur Zahlung fällig.
  • Kann STUTZ Consulting den Auftrag aus Gründen nicht erfüllen, auf die sie keinen Einfluss hat (Ausfall von Transportmitteln, Unfall, Krankheit), so kann der Auftraggeber keinerlei Schadener-satzansprüche geltend machen. Die Leistungspflicht bleibt in diesem Fall natürlich bestehen und wird zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt.

8. Eigentumsrecht

  • Sämtliche Unterlagen, Konzepte, Berichte usw. gehen nach abgeschlossenem Auftrag und Bezahlung der Rechnung in den Besitz des Kunden über. Der Kunde ist befugt, diese entsprechend einzusetzen und zu verwenden. Eine Vervielfältigung, Vorführung oder Weitergabe in jeglicher Form (schriftlich, elektronisch) an Dritte ist ohne vorgängige Genehmigung von STUTZ Consulting nicht gestattet. Bitte beachten sie in diesem Zusammenhang die Copyright-Regeln.

9. Honorar- und Spesenübersicht

  • Betriebliche Ausbildung/Training, Beratung, Coaching-Honoraransatz: CHF 200.—pro Stunde
  • ReisespesenReisezeit pro Stunde: CHF 90.—Bahnfahrt: Billet 1. Klasse ab ZürichKm-Entschädigung: CHF 0.70 pro Km
  • Erstellung Seminarunterlagen (Kopien, Ordner usw.) nach Aufwand
  • Verpflegung / ÜbernachtungMittagessen: CHF 30.-- Nachtessen: CHF 35.—(falls Rückfahrt zum Wohnort nach 20.00 Uhr)Übernachtung: nach Aufwand

10. Wirksamkeit der Bedingungen

  • Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so betrifft dies die restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten.

11. Schlussbestimmungen

  • Es kommt ausschliesslich das Schweizerische Recht zur Anwendung.
  • Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der STUTZ Consulting.

 


© Copyright by STUTZ Consulting